Die Parteien stre­it­en über Ent­gelt­fortzahlungsansprüche des Klägers für den Monat Sep­tem­ber 2016 und in diesem Zusam­men­hang ins­beson­dere darüber, ob etwaige Ansprüche auf­grund ein­er arbeitsver­traglich vere­in­barten Auss­chlussfrist ver­fall­en sind.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…