Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der neuen Ausgabe unserer Mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an:

1.) Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert, der möglicherweise zu keinem Schaden für den Arbeitgeber geführt hat, kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart Diebstahl von Gegenständen

2.) Auch Aufsichtsräte haften bei verspäteter Insolvenzantragsstellung!

— ein Artikel von Rechtsanwalt Rainer-Manfred Althaus, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Immobilienfachwirt, Mannheim Haftung Aufsichtsräte

 3.) Wer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht oder küsst, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart sexuelle Belästigung

 4.) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafverfahren

— ein Artikel von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Norbert Gieseler, Nürnberg Strafbarkeit cum-ex Geschäfte

 5.) 10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

— zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht; Michael Henn, Stuttgart Urteile

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