, Beschluss vom 26.02.2019
Lässt sich der Mitarbeiter eines Pflegedienstes von einer Patientin ein zinsloses, zu frei wählbaren Raten rückzahlbares Darlehen gewähren, so verstößt er gegen die in § 3 Abs. 2 BAT-KF geregelte Pflicht, keine Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen. Der Pflichtenverstoß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2018/18_Sa_941_18_Urteil_20181220.html