Lässt sich der Mitar­beit­er eines Pflege­di­en­stes von ein­er Pati­entin ein zinslos­es, zu frei wählbaren Rat­en rück­zahlbares Dar­lehen gewähren, so ver­stößt er gegen die in § 3 Abs. 2 BAT-KF geregelte Pflicht, keine Vergün­s­ti­gun­gen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen. Der Pflicht­en­ver­stoß kann eine frist­lose Kündi­gung rechtfertigen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…