Ein Bau­un­ternehmer aus Bochum bekommt für Sanierungsar­beit­en in Düs­sel­dorf keinen Werk­lohn. Obschon er und auch der Auf­tragge­ber dies leugneten, war das Ober­lan­des­gericht Düs­sel­dorf unter anderem auf­grund ein­er What­sApp-Nachricht davon überzeugt, dass die Parteien eine soge­nan­nte “Schwarzgeldabrede” getrof­fen hatten.

Deshalb hat der 21. Zivilse­n­at des Ober­lan­des­gerichts Düs­sel­dorf unter dem Vor­sitz von Gabriele Schae­fer-Lang am 21.01.2020 entsch­ieden, dass dem Bau­un­ternehmer kein Werk­lohn zuste­ht. Der zugrun­deliegende Ver­trag ver­stieße vielmehr gegen § 1 SchwarzArbG, weil sich die Parteien einig gewe­sen waren, dass die Arbeit­en ohne Erteilung ein­er Rech­nung und unter Verkürzung des Werk­lohns um die Mehrw­ert­s­teuer erbracht wer­den sollten.

In den Jahren 2016 und 2017 hat­te der Bau­un­ternehmer umfan­gre­iche Sanierungsar­beit­en für den Auf­tragge­ber in Düs­sel­dorf erbracht. Während der Bauar­beit­en zahlte der an den Bau­un­ternehmer ohne Rech­nung mehrere hun­dert­tausend Euro als Abschläge. Bezüglich ein­er weit­eren Abschlagszahlung bat der Bau­un­ternehmer per What­sApp, die Zahlung per Über­weisung auf zwei ver­schieden Kon­ten aufzuteilen, “damit nicht so viel an die Augen von F…. kommt”.

Nach Abschluss der Arbeit­en meinte der Bau­un­ternehmer, ihm stün­den noch rund 275.000 Euro zu, die er ein­klagte. Die Klage scheit­erte an der Schwarzgeldabrede: Der Sen­at war davon überzeugt, dass mit “F….” in der What­sApp-Nachricht das Finan­zamt gemeint gewe­sen war. Hier­für sprachen nicht nur die weit­eren Umstände, son­dern auch, dass der Bau­un­ternehmer sich in Wider­sprüche ver­strick­te, als er zu erk­lären ver­suchte, wer stattdessen damit gemeint gewe­sen sei sollte.

Wegen der Einzel­heit­en wird auf das Urteil Bezug genom­men (Akten­ze­ichen I‑21 U 34/19), mit welchem der Sen­at die Beru­fung gegen das klage­ab­weisende Urteil des Landgerichts Wup­per­tal zurück­gewiesen hat. Die Revi­sion zum Bun­des­gericht­shof hat der Sen­at nicht zugelassen.

Voll­text Urteil: 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2020/I_21_U_34_19_Urteil_20200121.html

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weit…