Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 30.12.2022, AZ 4 TaBV 7/22

Aus­gabe: 01–2023

Eine Eini­gungsstelle über die Grund­sätze der Verteilung eines Ent­gel­ter­höhungs­bud­gets wird nicht dadurch offen­sichtlich unzuständig, dass der Arbeit­ge­ber zeit­gle­ich mit der Bere­it­stel­lung des Bud­gets mit­teilt, Verteilungs­grund­sätze aus ein­er bere­its gekündigten, aber noch nach­wirk­enden Betrieb­svere­in­barung anzuwen­den. Der Regelungs­ge­gen­stand der Eini­gungsstelle ist jeden­falls vor dem Inkraft­treten der Ent­gel­ter­höhung nicht erledigt. Die nach­wirk­ende Regelung kann zumin­d­est bis dahin noch abgelöst werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…