Mit Inkrafttreten der neuen EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) am 10. Juli 2027 wird das Sanktionslistenscreening zur Pflicht für zahlreiche Unternehmen im Nichtfinanzsektor. Was bislang vor allem Banken und Versicherungen betraf, gilt künftig für nahezu jedes Unternehmen in der EU – unabhängig von Größe oder Branche. Die Missachtung dieser Pflicht kann nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen Reputationsschäden führen.
Was ist Sanktionslistenscreening?
Beim Sanktionslistenscreening werden Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende systematisch mit offiziellen Sanktionslisten abgeglichen. Diese Listen werden von Behörden wie der EU, den Vereinten Nationen oder dem US-amerikanischen OFAC geführt und enthalten Akteure, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen verhängt wurden. Ziel ist es, Geschäftsbeziehungen zu sanktionierten Personen oder Organisationen zu verhindern und so Gesetzesverstöße oder Embargos auszuschließen.
Rechtliche Grundlagen und verpflichtende Listen
Die Pflicht zur Sanktionslistenprüfung ergibt sich aus EU-Verordnungen, dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Für Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Deutschland sind insbesondere die konsolidierte EU-Sanktionsliste und die Finanz-Sanktionsliste (FiSALis) zu prüfen. Für international tätige Unternehmen können auch US-amerikanische (OFAC), britische oder andere nationale Listen relevant sein.
Praktische Umsetzung und Herausforderungen
Das Screening kann manuell oder automatisiert erfolgen. Moderne Softwarelösungen ermöglichen einen schnellen und zuverlässigen Abgleich, wobei die Prozesse und Ergebnisse revisionssicher dokumentiert werden müssen. Besonders wichtig ist der korrekte Umgang mit sogenannten False Positives – also Treffern, die sich bei genauerer Prüfung als unzutreffend herausstellen. Hier empfiehlt sich das Vier-Augen-Prinzip und eine lückenlose Dokumentation.
Neuerungen durch die AMLR
Die AMLR macht das Sanktionslistenscreening explizit zur Pflicht für alle Verpflichteten, erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen und fordert die Integration in das Compliance-Management. Die neue EU-Behörde AMLA wird künftig die Einhaltung überwachen und Standards setzen. Unternehmen müssen ihre Prozesse, Verantwortlichkeiten und IT-Systeme entsprechend anpassen.
Fazit
Das Sanktionslistenscreening ist ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention und betrifft ab 2027 auch den Nichtfinanzsektor. Unternehmen, die ihre Pflichten ernst nehmen, schützen sich vor rechtlichen und finanziellen Risiken und stärken ihre Reputation. Mit klaren Prozessen, modernen Tools und regelmäßigen Schulungen lässt sich das Screening effizient und rechtssicher umsetzen.
Ein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema ist unter Fachbeiträge auf der Seite www.complianceberater.team zu finden.
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Certified Chief Compliance Officer (DIZR e.V.)
Certified Compliance Officer (DIZR e.V.)
Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)
Certified ESG Compliance Officer (DIZR e.V.)
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