OLG Schleswig-Hol­stein, Beschluss vom 25.07.2022, AZ 17 U 5/22

Aus­gabe: 06/07–2022

Der 17. Zivilse­n­at hält daran fest, dass dem Insol­ven­zschuld­ner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Sch­u­fa Hold­ing AG zuste­ht, wenn diese Dat­en aus dem Insol­venzbekan­nt­machungsportal ohne geset­zliche Grund­lage länger spe­ichert und ver­ar­beit­et als in der Verord­nung zu öffentlichen Bekan­nt­machun­gen in Insol­ven­zver­fahren im Inter­net (InsoBek­VO) vorge­se­hen. Auch bei der Berech­nung eines Score-Wertes darf die Sch­u­fa die Dat­en zum Insol­ven­zver­fahren danach nicht mehr berück­sichti­gen. Das hat der 17. Zivilse­n­at des Schleswig-Hol­steinis­chen Ober­lan­des­gerichts am ver­gan­genen Fre­itag entschieden.

- Zum Sachverhalt: 

Über das Ver­mö­gen des Klägers wurde das Insol­ven­zver­fahren eröffnet und am 25. März 2020 wurde das Ver­fahren durch Beschluss des Amts­gerichts aufge­hoben. Diese Infor­ma­tion wurde im amtlichen Inter­net­por­tal veröf­fentlicht. Die Sch­u­fa pflegte diese Dat­en von dort in ihren Datenbe­stand ein, um diese ihren Ver­tragspart­nern bei laufend­en Ver­trags­beziehun­gen und Auskun­ft­san­fra­gen zum Kläger mitzuteilen. Der Kläger begehrte Ende 2020 die Löschung der Dat­en von der Sch­u­fa, da die Ver­ar­beitung zu erhe­blichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen bei ihm führe. Eine uneingeschränk­te Teil­habe am Wirtschaft­sleben sei ihm nicht möglich. Er könne u.a. nur noch gegen Vorkasse bestellen und keine neue Woh­nung anmieten.

Die Sch­u­fa wies die Ansprüche des Klägers zurück und ver­wies darauf, dass sie die Dat­en entsprechend der Ver­hal­tensregeln des Ver­ban­des “Die Wirtschaft­sauskun­fteien e.V.” erst drei Jahre nach Spe­icherung lösche. Die Dat­en seien bonität­srel­e­vante Infor­ma­tio­nen und daher für die Sch­u­fa und ihre Ver­tragspart­ner von berechtigtem Inter­esse. Das Landgericht Kiel hat die Klage abgewiesen. Die hierge­gen gerichtete Beru­fung des Klägers vor dem 17. Zivilse­n­at des Ober­lan­des­gerichts hat­te Erfolg.

- Aus den Gründen: 

Der Kläger kann von der Sch­u­fa die Unter­las­sung der Ver­ar­beitung der Infor­ma­tio­nen zu seinem Insol­ven­zver­fahren sechs Monate nach Aufhe­bung des Insol­ven­zver­fahrens ver­lan­gen. Nach Ablauf dieser Frist über­wiegen die Inter­essen und Grun­drechte des Klägers gegenüber den berechtigten Inter­essen der Sch­u­fa und ihrer Ver­tragspart­ner an ein­er Ver­ar­beitung, so dass sich die Ver­ar­beitung nicht mehr als recht­mäßig im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) Daten­schutz-Grund­verord­nung darstellt.

Es ist eine konkrete Abwä­gung zwis­chen den Inter­essen der Sch­u­fa und ihrer Ver­tragspart­ner an der Ver­ar­beitung der Dat­en und den durch die Ver­ar­beitung berührten Grun­drecht­en und Inter­essen des Klägers anzustellen. Der Kläger hat ein Inter­esse daran, möglichst unge­hin­dert am wirtschaftlichen Leben teil­nehmen zu kön­nen, nach­dem die Infor­ma­tio­nen über sein Insol­ven­zver­fahren aus dem Insol­venzbekan­nt­machungsportal gelöscht wor­den sind. Dieses Inter­esse geht dem eige­nen wirtschaftlichen Inter­esse der Sch­u­fa als Anbi­eterin von bonität­srel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen vor. Auch gegenüber typ­isierend zu betra­ch­t­en­den Inter­essen der Ver­tragspart­ner sind die Inter­essen des Klägers vor­rangig, da keine beson­deren Umstände in der Per­son des Klägers oder seines Insol­ven­zver­fahrens erkennbar sind, die eine Vor­rats­daten­spe­icherung bei der Sch­u­fa über den Zeitraum der Veröf­fentlichung im Insol­venzbekan­nt­machungsportal hin­aus recht­fer­ti­gen könnten.

Die Sch­u­fa kann sich nicht auf die in den Ver­hal­tensregeln des Ver­ban­des der Wirtschaft­sauskun­fteien genan­nte Spe­icher­frist von drei Jahren berufen. Diese Ver­hal­tensregeln ent­fal­ten keine Rechtswirkung zulas­ten des Klägers. Sie ver­mö­gen auch keine Abwä­gung der Inter­essen vorzuze­ich­nen oder zu erset­zen. (Schleswig-Hol­steinis­ches Ober­lan­des­gericht, Urteil vom 3. Juni 2022, Az. 17 U 5/22, Revi­sion ist zugelassen)

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/ger…