(Kiel) Die SCHUFA (Schutzge­mein­schaft für Anleger) beab­sichtigt, kün­ftig auch die Kon­toauszüge aller Ver­brauch­er einzuse­hen und auszuw­erten. Wie Recherchen von NDR, WDR und der Süd­deutschen Zeitung ergeben haben, läuft bere­its ein erster Praxistest.

Die SCHUFA ken­nt fast jed­er. Viele wis­sen aber nicht genau, was das ist, so der Mannheimer Recht­san­walt und Fachan­walt für Insol­ven­zrecht Rain­er – Man­fred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Zunächst mal ist es ein pri­vater Vere­in und keine Behörde. Bere­its vor ca. 100 Jahren haben sich Unternehmen zusam­mengeschlossen, um sich gegen­seit­ig zu informieren und gegen Miss­brauch ihrer Leis­tun­gen zu schützen. Das ist ein legit­imes Ziel.

Die SCHUFA weiß bis­lang viel weniger als man gemein­hin glaubt. Dort wird ver­merkt, bei welchen Banken Kon­ten existieren. Jede Anfrage für die Eröff­nung eines neuen Bankkon­tos oder eines Kred­its wird eben­falls aufge­lis­tet. Wenn Zahlungsstörun­gen vor­liegen, wird das ver­merkt. Eine Pri­vatin­sol­venz wird eben­falls gespeichert.

Was die SCHUFA bis­lang jedoch nicht weiß ist, welche Bewe­gun­gen auf dem Kon­to stat­tfind­en. Das möchte sie nun ändern. Sie will die gesamten Kon­to­be­we­gun­gen kün­ftig auswerten. Dann wird also erfasst, welche Beträge für Miete, Auto, Hob­bys, Reisen usw. aus­gegeben wer­den. Natür­lich lässt sich dann auch erse­hen, ob jemand Geld zum Beispiel für Sportwet­ten aus­gibt. Das ist dann ein Risiko­fak­tor und gibt einen schlechteren Score.

Schon heute hat ein Ver­brauch­er mit einem schlecht­en Score ein echt­es Hin­der­nis. Dann gibt es eben keinen Handyver­trag. Der Ratenkauf wird abgelehnt. Falls er bewil­ligt wer­den sollte, hat man dann einen schlechteren Zinssatz.

Nun benötigt die SCHUFA für die Erteilung solch­er Auskün­fte von den Banken eine Ein­willi­gung des Betrof­fe­nen. Diese wird irgend­wo in den Tiefen der Daten­schutzerk­lärung ver­steckt. Es wird darauf spekuliert, dass der durch­schnit­tliche Ver­brauch­er keine Lust hat, sich das alles durchzule­sen und ein­fach durchk­lickt. Let­z­tendlich soll er es auch gar nicht merken, dass er seine Ein­willi­gung zur Durch­sicht sein­er Kon­toauszüge gegeben hat. Ein Pilot­pro­jekt über O2 läuft bereits.

Und nicht nur an dieser Stelle wird gekämpft. Die Spe­icherzeit von Ein­tra­gun­gen beträgt im Nor­mal­fall drei Jahre. Sie sollte im Rah­men der Verkürzung der Pri­vatin­sol­venz von 6 auf 3 Jahre eben­falls auf 1 Jahr verkürzt wer­den. Dage­gen gibt es jedoch Wider­stand. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das bei der Änderung der Insol­ven­zord­nung mit geregelt wird.

Recht­san­walt Althaus emp­fahl den Fort­gang zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

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Rain­er-Man­fred Althaus, Rechtsanwalt
Fachan­walt für Insol­ven­zrecht / Immo­bilien­fach­wirt (IHK)

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