(Kiel) Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Anleger) beabsichtigt, künftig auch die Kontoauszüge aller Verbraucher einzusehen und auszuwerten. Wie Recherchen von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung ergeben haben, läuft bereits ein erster Praxistest.

Die SCHUFA kennt fast jeder. Viele wissen aber nicht genau, was das ist, so der Mannheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Rainer – Manfred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.

Zunächst mal ist es ein privater Verein und keine Behörde. Bereits vor ca. 100 Jahren haben sich Unternehmen zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu informieren und gegen Missbrauch ihrer Leistungen zu schützen. Das ist ein legitimes Ziel.

Die SCHUFA weiß bislang viel weniger als man gemeinhin glaubt. Dort wird vermerkt, bei welchen Banken Konten existieren. Jede Anfrage für die Eröffnung eines neuen Bankkontos oder eines Kredits wird ebenfalls aufgelistet. Wenn Zahlungsstörungen vorliegen, wird das vermerkt. Eine Privatinsolvenz wird ebenfalls gespeichert.

Was die SCHUFA bislang jedoch nicht weiß ist, welche Bewegungen auf dem Konto stattfinden. Das möchte sie nun ändern. Sie will die gesamten Kontobewegungen künftig auswerten. Dann wird also erfasst, welche Beträge für Miete, Auto, Hobbys, Reisen usw. ausgegeben werden. Natürlich lässt sich dann auch ersehen, ob jemand Geld zum Beispiel für Sportwetten ausgibt. Das ist dann ein Risikofaktor und gibt einen schlechteren Score.

Schon heute hat ein Verbraucher mit einem schlechten Score ein echtes Hindernis. Dann gibt es eben keinen Handyvertrag. Der Ratenkauf wird abgelehnt. Falls er bewilligt werden sollte, hat man dann einen schlechteren Zinssatz.

Nun benötigt die SCHUFA für die Erteilung solcher Auskünfte von den Banken eine Einwilligung des Betroffenen. Diese wird irgendwo in den Tiefen der Datenschutzerklärung versteckt. Es wird darauf spekuliert, dass der durchschnittliche Verbraucher keine Lust hat, sich das alles durchzulesen und einfach durchklickt. Letztendlich soll er es auch gar nicht merken, dass er seine Einwilligung zur Durchsicht seiner Kontoauszüge gegeben hat. Ein Pilotprojekt über O2 läuft bereits.

Und nicht nur an dieser Stelle wird gekämpft. Die Speicherzeit von Eintragungen beträgt im Normalfall drei Jahre. Sie sollte im Rahmen der Verkürzung der Privatinsolvenz von 6 auf 3 Jahre ebenfalls auf 1 Jahr verkürzt werden. Dagegen gibt es jedoch Widerstand. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das bei der Änderung der Insolvenzordnung mit geregelt wird.

Rechtsanwalt Althaus empfahl den Fortgang zu beachten und in allen Zweifelsfragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  – verwies.

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Rainer-Manfred Althaus, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht / Immobilienfachwirt (IHK)

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