(Kiel) Pri­vate Auskun­fteien wie die Sch­u­fa, Cred­itre­form usw. geben auf Anfrage Dat­en weit­er. Das umfasst zum Beispiel auch die Erteilung der Schuld­be­freiung nach einem Insolvenzverfahren.

Eine der­ar­tige Infor­ma­tion, weiß der Mannheimer Recht­san­walt und Fachan­walt für Insol­ven­zrecht Rain­er – Man­fred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel aus beru­flich­er Erfahrung,  bringt für den Betrof­fe­nen oft erhe­bliche Probleme.

Auf Grund ein­er schlecht­en SCHUFA Auskun­ft wird von fast allen Mobil­funkan­bi­etern der Abschluss eines Handyver­trags abgelehnt. Banken vergeben keine oder nur zu deut­lich schlechteren Kon­di­tio­nen Kred­ite. Viele Ver­mi­eter ver­lan­gen die Vor­lage ein­er SCHUFA Auskun­ft. Per­so­n­en mit einem schlecht­en SCHUFA Rat­ing haben prak­tisch keine Chance auf dem freien Wohnungsmarkt.

Wegen dieser weitre­ichen­den Fol­gen sind nun erste Gerichtsver­fahren bekan­nt geworden.

Im ersten Fall hat ein Schuld­ner die Schuld­be­freiung bekom­men. Diese Infor­ma­tion wird von Insol­ven­zgericht­en veröf­fentlicht. Sie wird nach sechs Monat­en gelöscht. Bei der SCHUFA dage­gen erfol­gt eine Löschung erst drei Jahre nach der Ein­tra­gung. Hierge­gen wollte der Schuld­ner sich zur Wehr set­zen. Er wandte sich an den Hes­sis­chen Daten­schutzbeauf­tragten. Dieser sollte die Löschung der Ein­tra­gung bewirken. Der Daten­schutzbeauf­tragte lehnte das ab. Daraufhin wurde eine Klage beim Ver­wal­tungs­gericht eingereicht.

Das Ver­wal­tungs­gericht Wies­baden, Beschluss vom 31.8.2021 – 6 K 226/21 hat das Ver­fahren aus­ge­set­zt und nun­mehr dem europäis­chen Gericht­shof zur Entschei­dung von einzel­nen Fra­gen vorgelegt.

Das Ver­wal­tungs­gericht bit­tet den EuGH zu klären, ob die Ein­tra­gun­gen, die in den Verze­ich­nis­sen beim Gericht geführt wer­den, auch von pri­vat­en Vere­ini­gun­gen über­nom­men wer­den dür­fen. Es bean­standet, dass es nor­maler­weise keinen konkreten Anlass zur Spe­icherung der Dat­en gäbe. Die Spe­icherung erfol­gt nur zu dem Zweck, solche Dat­en bei ein­er Anfrage ver­wen­den zu kön­nen. Ob diese Dat­en jemals abge­fragt wer­den, ist völ­lig offen. Insoweit han­dele es sich dann um eine ‑unzuläs­sige- Vorratsdatenspeicherung.

Das Ver­wal­tungs­gericht hat darüber hin­aus Zweifel, ob es über­haupt zuläs­sig ist, dass Pri­vatun­ternehmen Dat­en länger spe­ich­ern als sie in den öffentlichen Reg­is­tern vorge­hal­ten werden.

Viel deut­lich­er ist in einem zweit­en Fall die Entschei­dung des OLG Schleswig (Urteil vom 2.7.2021 – 17 U 15/21). Es sieht einen Ver­stoß gegen die DSGVO.

Die aus dem Insol­venzbekan­nt­machungsportal ent­nomme­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wer­den nur dann recht­mäßig im Sinne von Art. 6 DSGVO ver­ar­beit­et, wenn es eine geset­zliche Grund­lage gibt oder der Betrof­fene eingewil­ligt hat. Das OLG sieht keine solche Befug­nis. Der Kläger hat­te auch keine Ein­willi­gung gegeben. Deswe­gen durfte nach dem OLG die beklagte Wirtschaft­sauskun­ftei (hier nicht die SCHUFA) die Dat­en nicht weit­er ver­wen­den. Das gilt ins­beson­dere für die Infor­ma­tion bezüglich der Schuld­be­freiung nach einem Insol­ven­zver­fahren. Auf jeden Fall ist sie nach Ansicht des OLG rechtswidrig, wenn die Spe­icher­frist länger als sechs Monate ist. Nur so lange wer­den näm­lich die Dat­en im Insol­venzbekan­nt­machungsportal angezeigt.

Im Ergeb­nis haben nach dem OLG pri­vate Wirtschaft­sauskun­fteien also die Löschungs­frist nach § 3 Abs. 2 InsOBekan­nt­machungsVerord­nung zu beachten.

Die Prob­lematik ist im Jus­tizmin­is­teri­um in Berlin bekan­nt. Im Zuge der let­zten umfan­gre­ichen Änderun­gen im Insol­ven­zrecht sollte ursprünglich auch hier eine Mod­i­fika­tion erfol­gen. Die zuläs­sige Spe­icher­fris­ten von drei auf ein Jahr verkürzt wer­den. Warum auch immer, hier blieb es bei dem Entwurf. Es ist (noch) keine geset­zliche Änderung ver­ab­schiedet worden.

Recht­san­walt Althaus emp­fahl dies zu beacht­en und in allen Zweifels­fra­gen auf jeden Fall Recht­srat einzu­holen, wobei er in diesem Zusam­men­hang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuer­ber­ater­vere­ini­gung für die mit­tel­ständis­che Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  — verwies.

 

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen zur Verfügung:

Rain­er-Man­fred Althaus, Rechtsanwalt
Fachan­walt für Insol­ven­zrecht / Immo­bilien­fach­wirt (IHK)

Advo­Solve Rechtsanwälte
O6, 7
68161 Mannheim

Tele­fon: 0621 – 300 992 90
Tele­fax: 0621 – 300 992 99

mail@advosolve.de  — http://www.advosolve.de/