Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf, Beschluss vom 06.10.2022, AZ 4 Ta 204/22

Aus­gabe: 09–2022

Der Stre­itwert ein­er Klage auf Abgabe eines Ange­bots zum Abschluss eines Aufhe­bungsver­trages mit gle­ichzeit­iger Zusage ein­er bezahlten Freis­tel­lung für sechs Monate sowie ein­er Abfind­ungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…