Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 16.07.2021, AZ 12 Sa 6/21

Aus­gabe: 07–2021

1. Der tar­i­fliche Freis­tel­lungsanspruch gem. § 7.14 MTV Met­all- und Elek­troin­dus­trie Nordwürttemberg/Nordbaden ist ein Ver­schaf­fungsanspruch. Er wird nicht bere­its durch die Freis­tel­lungserk­lärung des Arbeit­ge­bers, son­dern erst mit der Real­isierung des Freis­tel­lungstags erfüllt.

2. Daraus fol­gt: Ist der Arbeit­nehmer an einem Freis­tel­lungstag arbeit­sun­fähig, bleibt der tar­i­fliche Freis­tel­lungsanspruch bestehen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…