Die Eini­gungsstelle ist jeden­falls nicht offen­sichtlich unzuständig, wenn der Betrieb­srat sich auf ein Ini­tia­tivrecht zur Ein­führung ein­er elek­tro­n­is­chen Zeit­er­fas­sung beruft (Anschluss an LAG Berlin-Bran­den­burg, Beschlüsse v. 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14).

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…