Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
Neue Beiträge
- BGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
- Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts
- Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers – Abschied aus der Grauzone
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 08-2024
- GbR, Anwendbarkeit des MoPeG auf Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeit, lex temporis actus, Drittverbindlichkeit
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 – Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und der Zweitausbildung