(Kiel) Die Unsicherheit auf den Märkten hält an. Infolge massenhafter Rückgabe von Fondsanteilen sehen sich diverse Fondsgesellschafften gezwungen, die von ihnen verwalteten Fonds zu schließen, d.h. die Rücknahme auszusetzen.

Jetzt, so der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, sind auch auch die Fonds Euroreal, TMW Immobilien Weltfonds und Morgan Stanley P 2 Value davon betroffen.


Vorher waren schon die Fonds Axa Immoselect, Degi Europa, Degi International und SEB Immoinvest geschlossen worden. Dadurch geraten viele Rentner mit Auszahlungsplänen in finanzielle Schwierigkeiten und zum Teil in Not. Oft sind Auszahlungspläne eine Form der Altersversorgung. Aus zurück zu gebenden Fondsanteilen erfolgt eine monatliche Überweisung eines zuvor festgelegten Betrage auf das Konto des Kunden. Sinn und Zweck des Entnahmeplans ist, eine lückenlose Altersversorgung sicherzustellen. Zur Altersrente gehört, dass sich der Betreffende unter allen Umständen darauf verlassen können muss, dass er seine Rente pünktlich jeden Monat erhält, insbesondere, wenn sie einen unverzichtbaren Teil des monatlichen Einkommens darstellt. Insoweit verhält es sich nicht anders als mit einer gesetzlichen Altersrente.


Das Produkt ist zu diesem Zweck jedoch ungeeignet, weil das Risiko der Aussetzung der Rücknahme besteht. Es leidet insoweit an einem nicht behebbaren Geburtsfehler. Zwar bleibt ein Verkauf über die Börse möglich, doch sind hierbei nicht unerhebliche und nicht kalkulierbare Abschlägen hinzunehmen. Der Rat, die Altersversorgung mit einem Entnahmeplan sicherzustellen, ist daher fehlerhaft und führt zu einem Schadenersatzanspruch, betont Fachanwalt Hünlein.


Darüber hinaus werden die Anleger über die Möglichkeit der Aussetzung nicht korrekt informiert. Stattdessen wird ihnen gern vollmundig und einschränkungslos die absolute Sicherheit der Anlage und die garantiert pünktliche Zahlung versprochen. Der Verkaufsprospekt enthält zwar die Informationen über die Aussetzung, diese sind aber kleingedruckt und irgendwo in einem Wust von Regelungen untergebracht, was jedoch in Anbetracht der Bedeutung keine angemessene bzw. ordnungsgemäße Information darstellt. Wird der Prospekt erst zum oder nach dem Vertragsschluss übergeben, ist das jedenfalls zu spät.


Darüber hinaus verschweigen Berater gern die von der Fondsgesellschaft erhaltenen Rückvergütungen. Ob sich daraus ein Schadenersatzanspruch ergibt, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Neben einer Klage kommt auch eine einstweilige Verfügung auf Auszahlung der monatlichen Raten in Betracht, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass er existenziell darauf angewiesen ist und sich in einer Notlage befindet.


Betroffene sollten nicht versäumen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen, wobei Rechtsanwalt Hünlein u.a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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Klaus Hünlein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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