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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Zur Frage, ob Beratungshonorare der Gewerbesteuer unterliegen, hier: Teilnahme am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG durch Beratungsleistungen eines Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft, an der er selbst beteiligt ist