Anwendungsfall zur Abgrenzung von gründlichen Fachkenntnissen i.S.v. EG 5 TVöD-V zu vielseitigen Fachkenntnissen i.S.v. EG 6 TVöD-V, wobei vielseitige Fachkenntnisse hier verneint wurden.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf…