BGH, Beschluss vom 02.06.2022, AZ VI ZR 435/20

Ausgabe: 06/07-2022

Zur deliktischen Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: sogenanntes „Thermofenster“ und Darlegungserfordernisse bei Behauptung einer sogenannten „Umschaltlogik“).

Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…