BGH, Beschluss vom 06.04.2023, AZ VI ZR 98/22

Ausgabe: 03-04/2023

Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen.

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