Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gewerbesteuer-Messbetrag – Für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d) GewStG ist es unschädlich, dass die Vergütungen für die erbrachten Leistungen nicht unmittelbar von den Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe gezahlt werden, sondern von einer zur Abrechnung zwischengeschalteten Genossenschaft
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2024, AZ 7 K 2517/21 G