AG Hamburg, Beschluss vom 19.02.2026, AZ 49 C 213/25
Ausgabe: 01/02 – 2026
Die Angabe der Wohnanschrift im Impressum einer Internetseite begründet für sich genommen keine nach außen in Erscheinung tretende gewerbliche Tätigkeit und stellt daher keine vom Mietzweck „Wohnen“ abweichende Nutzung dar (Anschluss LG München I, Beschluss vom 18. Juni 2024 – 14 S 585/24).(Rn.22)
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/documen…