Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Bewilligung von Prozesskostenhilfe – Ein Hinweis, dass ein Einspruch auch elektronisch eingelegt werden kann ohne gleichzeitige Angabe einer konkreten E-Mail-Adresse, führt nicht zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung mit der Folge, dass ein aufgrund eines Tippfehlers an eine falsche E-Mail-Adresse übermittelter Einspruch und die dadurch bedingte Versäumung der Einspruchsfrist in den Verantwortungsbereich der Einspruchsführerin fällt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2026, AZ 7 K 1746/25 Kg (PKH)