Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Haftung (Umsatzsteuer) – Bei der Prüfung der Festsetzungsverjährung eines Haftungsbescheids über eine Umsatzsteuervorauszahlungsschuld ist allein daran anzuknüpfen, ob und wann die betreffende Voranmeldung abgegeben wurde, der Zeitpunkt der Abgabe der Jahreserklärung ist insoweit ohne Bedeutung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2026, AZ 5 K 528/24 H(U)