Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kindergeld – Ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger, der seinen Lebensunterhalt ausschließlich durch Leistungen nach dem SGB II bestreitet, hat keinen Kindergeldanspruch, da er die Voraussetzungen des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts nicht erfüllt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2026, AZ 9 K 216/25 Kg