(Kiel) Die Bedingungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden vom Gesetzgeber derzeitig erheblich verschärft.

Am 19.01.2011, so der Hamburger Steuerberater Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, stand bereits die erste Beratung auf dem Terminplan. Die abschließende Beratung sowie die erste Lesung erfolgen voraussichtlich dann am 23.02.2011. Die Terminplanung sieht als 2. und 3. Lesung im Bundestag den 25.02.2011 vor. Die Verkündung und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist für April 2011 vorgesehen.


Falls diese Planungen eingehalten werden, so betont Zingelmann, ist dringend anzuraten etwa geplante Selbstanzeigen bis zu diesem Zeitpunkt zu erstatten, da die Verschärfungen erhebliche Gefahren in sich bergen. So sind z. B. „Teilanzeigen“ nicht mehr straffrei gestellt. Dies bedeutet, dass bereits bei versehentlichen „vergessenen“ kleineren Kapitalerträgen auf dem Sparbuch, z.B. 10.– €, die Selbstanzeige im Nachhinein nicht mehr „straffrei“ gestellt.

Zingelmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. noch vorher unbedingt steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

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Frank Zingelmann
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Steuerberater, außerdem tätig als Fachberater für Rating (DStV e. V.)
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