(Kiel) Am 26.10.2009 hatte sich Felix Magath, der Trainer von Fußball-Bundesligist Schalke 04,  vor dem Amtsgericht Uelzen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu verantworten.

Da Felix Magath jedoch vor Gericht ohne genügende Entschuldigung nicht erschien, obwohl er von der Verpflichtung zum Erscheinen vor Gericht nicht entbunden war, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Amtsgerichts Uelzen vom 26.10.2009, hat das Amtsgericht Uelzen den Einspruch von Felix Magath gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Uelzen mit Fahrverbot – Geldbuße 320 €, ein Monat Fahrverbot, 3 Punkte – wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Urteil verworfen.


Magath war am 30.03.2009 auf der B4, nahe Barum, mit 143 km/h statt der zulässigen 100 km/h geblitzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Möthrath riet in diesem Zusammenhang dringend, gerichtliche Terminladungen auch zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


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