Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 26.10.2021, AZ 4 TaBV 19/21

Ausgabe: 10-2021

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn der Schwellenwert gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX unterschritten wird. Der für den Betriebsrat geltende Grundsatz, nach dem beim Absinken unter den Schwellenwert die Amtszeit endet, ist auf die Schwerbehindertenvertretung übertragbar.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…