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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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BGB § 569 Abs. 2a, § 551
BGH, Beschluss vom 03.06.2025, AZ VIII ZR 256/23 Ausgabe: 05/06-2025 Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das […]
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Einkommensteuer – Welche formellen Anforderungen sind an die Qualifikation eines Gutachters zu stellen, der in einem Gutachten nach der ImmoWertV eine niedrigere Restnutzungsdauer eines Mietobjekts bescheinigt?
FG Münster, Beschluss vom 02.06.2025, AZ 14 K 654/23 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/1…
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Einkommensteuer – Zum wirtschaftlichen Eigentum eines Kommanditanteils, der unter Einräumung wechselseitiger Call- und Put-Optionen übertragen wurde
FG Münster, Beschluss vom 02.06.2025, AZ 15 K 421/21 G,F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/1…
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Erbschaftsteuer – Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i. S. d. § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020)
FG Münster, Beschluss vom 02.06.2025, AZ 3 K 483/24 F Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…
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