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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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Telefon: 0431-97991613
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Posts by DASV
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Streitwert für Nichtzulassungsbeschwerde – Streitwert bei nicht bezifferter Steuerherabsetzung
BFH, Beschluss vom 18.12.2025, AZ X E 15/25 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Zum Vorsteuerabzug aus zur Sanierung einer (ehemaligen) Burg bezogenen Eingangsleistungen
BFH, Beschluss vom 18.12.2025, AZ XI R 32/22 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Unterscheidungsmerkmale Werk- oder Bauvertrag oder Dienstvertrag
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.12.2025, AZ 21 U 200/24 Ausgabe: 11-12/2025Baurecht 1. Verpflichtet sich ein Leistungserbringer, Arbeitnehmer auf einer Baustelle des Auftraggebers nach dessen Weisung einzusetzen, ohne dass eine konkrete […]
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Nichtigkeit eines Architektenvertrags wegen Schwarzarbeit
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.12.2025, AZ 9 O 47/24 Ausgabe: 11-12/2025Baurecht 1. Das vom Amts wegen zu berücksichtigende Schwarzarbeitsverbot gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG führt jedenfalls dann […]
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