Neue Beiträge
- BGB § 556g Abs. 1a, 3; GKG § 41 Abs. 5, § 48 Abs. 1 Satz 1
- BGB § 556e Abs. 1, § 556g Abs. 1a
- BGB § 2287 Abs. 1
- § 51 GKG, § 68 GKG, § 3a RVG, § 32 RVG
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Posts by DASV
-
ZPO § 233 B, Ff
Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten […]
-
Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leistungsantrag (Abgrenzung zum Feststellungsantrag nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren) – Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine Zusammenrechnung von Werten für Kündigungsschutz-, Nachteilsausgleichs- und Wiedereinstellungsanträge im Rahmen der Bildung eines Gesamtstreitwerts
1. Gegenstand der Festsetzung und damit auch des Beschwerdeverfahrens ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands, sondern die Festsetzung des Gesamtstreitwerts. Für die Frage, ob eine Beschwerde ganz oder teilweise […]
-
Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leistungsantrag (Abgrenzung zum Feststellungsantrag nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren) – Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine Zusammenrechnung von Werten für Kündigungsschutz-, Nachteilsausgleichs- und Wiedereinstellungsanträge im Rahmen der Bildung eines Gesamtstreitwerts
1. Gegenstand der Festsetzung und damit auch des Beschwerdeverfahrens ist nicht die Bewertung eines bestimmten Streitgegenstands, sondern die Festsetzung des Gesamtstreitwerts. Für die Frage, ob eine Beschwerde ganz oder teilweise […]
-
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen
Weitere Informationen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…
-
-
-
-
-
-