Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- BGH: Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- BFH: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben
- BFH zur Aufzeichnungspflicht eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
- Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Beim nach § 26 Abs.1 EnergieStG begünstigten Einsatz von Energiererzeugnissen zur Herstellung von Energieerzeugnissen bleiben sog. Kuppelprodukte, die zwangsläufig mit der Herstellung von Energieerzeugnissen anfallen, bei der Ermittlung des Umfangs der Steuerbefreiung unberücksichtigt, wenn die Kuppelprodukte nicht verkauft, sondern kostenpflichtig als Abfall entsorgt werden