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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
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Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
BFH, Beschluss vom 27.02.2025, AZ V R 16/22 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Gehörsverstoß im Zusammenhang mit der Feststellung ausländischen Rechts
BFH, Beschluss vom 27.02.2025, AZ IV B 35/23 Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…
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Abgabenordnung: Weitgehender Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Durchführung eines internationalen Auskunftsersuchens
FG Köln, Beschluss vom 25.02.2025, AZ 2 V 996/24 Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/koeln/j2024/2_V_…
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Einkommensteuer: Anspruch einer liechtensteinischen Stiftung auf Erstattung von Kapitalertragsteuer nach § 44a Abs. 9 EStG a.F.
FG Köln, Beschluss vom 25.02.2025, AZ 2 K 1268/22 Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/koeln/j2024/2_K_…
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