Neue Beiträge
- Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 02-2026
- Urteile
- Berufsverschwiegenheit vs. Meldepflicht
- Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
-
Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Tabaksteuer – Zur Steuerentstehung der Tabaksteuer bei Inbesitzhalten von Tabakwaren, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde gem. § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 4 K 507/24 VTa Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Einkommensteuer – Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Einzelfall auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der land- und forstwirtschaftlichen Fläche ausmachen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 2604/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
Einkommensteuer – Von der Knappschaft gezahlte, nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen, stehen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung nicht gleich und sind als Ausfluss der ausgeübten Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftsarzt als nachträgliche Einnahmen aus selbständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu beurteilen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2025, AZ 3 K 1608/21 E Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/duesseldorf/j202…
-
-
-
-
-
-