Anwendungsfall zur Abgrenzung von gründlichen Fachkenntnissen i.S.v. EG 5 TVöD‑V zu vielseitigen Fachkenntnissen i.S.v. EG 6 TVöD‑V, wobei vielseitige Fachkenntnisse hier verneint wurden.
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf…