Lan­desar­beits­gericht Köln, Beschluss vom 02.05.2023, AZ 9 TaBV 9/23

Aus­gabe: 04–2023

Keine offen­sichtliche Unzuständigkeit des Einzel­be­trieb­srats ein­er Konz­er­noberge­sellschaft für den Abschluss eines Sozialplans bei ein­er mehrere Konz­er­nun­ternehmen betr­e­f­fend­en Standortverlegung.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_…