Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Eine nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG gebildete Rücklage kann nicht mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens (Reinvestitionsobjekt) verrechnet werden, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven des Reinvestitionsobjekts aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens mit einem ausländischen Staat nicht zusteht.
FG Münster, Beschluss vom 15.04.2026, AZ 14 K 417/22 E