Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag – Die Werbetätigkeit eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“ führt für sich genommen noch nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, sondern zu sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG, wenn durch Honorarzahlungen ausschließlich besondere Leistungen und Erfolge im Bereich des Fußballsports vergütet werden
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2026, AZ 10 K 48/25 E, G