Eine Beru­fung kann rechtzeit­ig ein­gelegt sein, wenn die Beru­fungss­chrift vor Fristablauf an einem Tele­faxgerät der Ref­er­en­darabteilung des Beru­fungs­gerichts eingeht

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…