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- BGB § 556g Abs. 1a, 3; GKG § 41 Abs. 5, § 48 Abs. 1 Satz 1
- BGB § 556e Abs. 1, § 556g Abs. 1a
- BGB § 2287 Abs. 1
- § 51 GKG, § 68 GKG, § 3a RVG, § 32 RVG
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Archive for September, 2019
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Arbeitsvertrag als Scheinvertrag
1. Eine Vereinbarung, wonach die eine Partei eine Zahlung zu leisten hat, für die die andere Partei nach ausdrücklicher Vereinbarung gerade keine Leistung erbringen muss, ist kein Austauschvertrag und damit […]
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Arbeitsvertrag als Scheinvertrag
1. Eine Vereinbarung, wonach die eine Partei eine Zahlung zu leisten hat, für die die andere Partei nach ausdrücklicher Vereinbarung gerade keine Leistung erbringen muss, ist kein Austauschvertrag und damit […]
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Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Baubranche; Beleidigung; Interessenabwägung
Zur Frage, ob die Bezeichnung des Chefs einer kleinen Baufirma mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern als „Arschloch“ durch einen Bauarbeiter im Rahmen eines Streitgesprächs ausreicht, um eine außerordentliche, fristlose […]
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Außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund; Baubranche; Beleidigung; Interessenabwägung
Zur Frage, ob die Bezeichnung des Chefs einer kleinen Baufirma mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern als „Arschloch“ durch einen Bauarbeiter im Rahmen eines Streitgesprächs ausreicht, um eine außerordentliche, fristlose […]
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