Neue Beiträge
- Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
- Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG
- Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung
- Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Archive for September, 2019
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BGB § 138 Abs. 1 Bc
Die Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die auf-grund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20% ihres Jahresüber-schusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen gleichen Gesellschaftern gegen eine angemessene Gegenleistung […]
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BGB § 138 Abs. 1 Bc
Die Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die auf-grund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20% ihres Jahresüber-schusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen gleichen Gesellschaftern gegen eine angemessene Gegenleistung […]
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Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leitungsantrag – maßgeblicher Bewertungszeitpunkt bei Hilfsanträgen – Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich)
1. Bei einem unbezifferten Leistungsantrag (hier bzgl. Nachteilsausgleichs) ist der Streitwert am angemessenen Betrag auszurichten, wenn die klagende Partei die Festlegung des Betrags in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. […]
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Bewertung von Auskunftsanträgen bezogen auf die Hintergründe eines behaupteten Betriebsübergangs – keine entsprechende Anwendung des § 182 InsO auf Leitungsantrag – maßgeblicher Bewertungszeitpunkt bei Hilfsanträgen – Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich)
1. Bei einem unbezifferten Leistungsantrag (hier bzgl. Nachteilsausgleichs) ist der Streitwert am angemessenen Betrag auszurichten, wenn die klagende Partei die Festlegung des Betrags in das Ermessen des Gerichts gestellt hat. […]
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