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- BGH: Wahlrecht des Unternehmers nach Werkvertragskündigung bezüglich der Mängelbeseitigung
- Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
- Verzinsung von zu erstattenden Kapitalertragsteuerbeträgen
- Zur Abgrenzung zwischen einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG und einem erbrechtlichen Vorgang mit Versorgungscharakter bzw. einer gemischten Schenkung
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit – zur entsprechenden Anwendung des § 182 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit / der Neumasseunzulänglichkeit
1. Werden Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zum Gegenstand eines Mehrvergleichs gemacht und liegen die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im Rahmen der Festsetzung eines Gegenstandswerts für einen Vergleichsmehrwert vor, ist […]
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Kein Mehrvergleich bei Regelung zu Masseverbindlichkeit – zur entsprechenden Anwendung des § 182 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit / der Neumasseunzulänglichkeit
1. Werden Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zum Gegenstand eines Mehrvergleichs gemacht und liegen die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im Rahmen der Festsetzung eines Gegenstandswerts für einen Vergleichsmehrwert vor, ist […]
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ZPO § 233 Satz 1 Fc, Fd, § 85 Abs. 2
Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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ZPO § 233 Satz 1 Fc, Fd, § 85 Abs. 2
Zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, der einen anderen Anwalt mit der fristwahrenden Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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