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- Einkommensteuer. Entnahmen zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer mindern den Nachversteuerungsbetrag nach § 34a Abs. 4 Satz 3 EStG 2009 auch dann, wenn nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils übertragen wird. Begünstigt ist aber nur die Steuer, die auf die Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils entfällt, aus dessen Betriebsvermögen die Mittel entnommen werden. Werden die Steuern später herabgesetzt und erstattet, ändert das nichts an der Minderung im Jahr der Entnahme
- Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
- Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
- Kindergeldanspruch einer Unionsbürgerin aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Anschluss an Schwangerschaft und Geburt
- Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem Aufenthalt des Kindes in den Haushalten beider Eltern
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Mittelstands-Depesche
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Ausgabe 11-2009
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1. ) Kaufrecht: oder Werkvertragsrecht? Ein „kleiner“ Unterschied mit großen […]
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Ausgabe 02-2011
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Riester-Zulagen rechtzeitig beantragen — ein Artikel von Rechtsanwalt Alexander […]
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Ausgabe 01-2011
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Firmenwagen: Verständnis für den privaten Fahrspaß — ein Artikel […]