Unsere Mitglieder
Neue Beiträge
- Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg
- Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026 II R 26/24 – Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg
- Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – sicherer Übermittlungsweg
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
-
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9
BGH, Beschluss vom 06.04.2023, AZ VI ZR 98/22 Ausgabe: 03-04/2023 Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu […]
-
Umsatzsteuer – Wird eine Umsatzsteuerverbindlichkeit gegen die Insolvenzmasse begründet, wenn der ehemalige Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin ein Fahrzeug aus der Insolvenzmasse ohne Kenntnis des Insolvenzverwalters veräußert?
FG Münster, Beschluss vom 03.04.2023, AZ 15 K 552/20 U Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Körperschaftsteuer – Zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung anlässlich des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionszusage gegen Abfindung
FG Münster, Beschluss vom 03.04.2023, AZ 13 K 391/20 K,G Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Kindergeld – Zur Vereinbarkeit der Anforderungen des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG an die Kindergeldberechtigung Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaats mit Verfassungs- und Unionsrecht
FG Münster, Beschluss vom 03.04.2023, AZ 8 K 903/21 Kg Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Abgabenordnung – Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat ab 2019
-
-
-
-
-