Neue Beiträge
- Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz, Präklusion
- Vorläufiger Rechtsschutz auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl
- Hinweisbedingte Versagung einer Beförderung als ungerechtfertigter Nachteil
- Wirksamkeit einer Befristungsabrede hinsichtlich der Gefahr der Kettenbefristung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Zu einer Gehörsverletzung wegen Nichterwägen von neuem Vortrag in der Berufungsinstanz. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Zu einer Gehörsverletzung wegen Nichterwägen von neuem Vortrag in der Berufungsinstanz. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50% der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt […]
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BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50% der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt […]
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