Unsere Mitglieder
Neue Beiträge
- DASV – Mittelstandsdepesche 08-2025
- Umsatzsteuer – Unter welchen Voraussetzungen hätte ein Rechnungsempfänger wissen müssen, dass er sich mit dem jeweils in Rechnung gestellten Erwerb von Edelmetallen an einem Umsatz beteiligte, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war?
- Körperschaftsteuer – Zur rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung, wenn diese nach ihrer Aufhebung durch die Stiftungsaufsicht ihr Vermögen aufgrund von Abwicklungsschwierigkeiten nicht an die anfallberechtigte Gesellschaft auskehrt
- Apple Watch darf nicht als „CO2 neutrales Produkt“ beworben werden
- Streitwert bei Kündigung einer Lebensversicherung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
-
Lohnausfallprinzip; Berücksichtigung der Sonntagszuschläge bei der Ermittlung der Höhe der Entgeltfortzahlung; § 3 TV Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für das Wach- und; Sicherheitsgewerbe NRW
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 8.11.2017, 2 Sa 756/17 Lohnausfallprinzip; Berücksichtigung der Sonntagszuschläge bei der Ermittlung der Höhe der Entgeltfortzahlung; § 3 TV Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für das Wach- und; Sicherheitsgewerbe […]
-
§§ 1, 24 MiLoG, § 2 ArbZG, § 288 Abs. 5 BGB
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 29.11.2017, 6 Sa 620/17 1. Bei der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB handelt es sich nicht um „Kosten“ i.Sd. 4 Abs. 1 Halbs. 2 […]
-
§ 37 Abs. 2 BetrVG; § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG; § 5 Abs. 1 ArbZG
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5.12.2017, 7 Sa 999/16 Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit; Freistellung wegen Unzumutbarkeit der Beschäftigung aufgrund notwendiger Erholungszeiten entsprechend § 5 Abs. 1 ArbZG; Verhältnis § 37 Abs. […]
-
Ordnungsgeld, Gütetermin, Geschäftsführer, Sachverhaltsaufklärung
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2017, 4 Ta 88/17 1. Ein Ordnungsgeld nach § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist auch bei einer GmbH gegen die Partei und nicht gegen […]
-
-
-
-
-
-