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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Archive for März, 2019
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ZPO §321 Abs.2, §329 Abs.2
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend §321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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BGB § 652 Abs. 1
Bei besondersengen persönlichen Bindungen zwischen dem Maklerkunden und dem Erwerber eines Objekts ist der Maklerkunde dem Makler zur Provisionszahlung verpflichtet, wenn ihm der Vertragsschluss im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie […]
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BGB § 652 Abs. 1
Bei besondersengen persönlichen Bindungen zwischen dem Maklerkunden und dem Erwerber eines Objekts ist der Maklerkunde dem Makler zur Provisionszahlung verpflichtet, wenn ihm der Vertragsschluss im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie […]
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ZPO § 321 Abs.2, §329 Abs.2
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend §321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…
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