Neue Beiträge
- Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 05-2025
- Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
- BGH: Wahlrecht des Unternehmers nach Werkvertragskündigung bezüglich der Mängelbeseitigung
- Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
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Abgabenordnung: Maßgeblicher Zeitpunkt für das nachträgliche Bekanntwerden „neuer Tatsachen“ im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/…
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Abgabenordnung: Maßgeblicher Zeitpunkt für das nachträgliche Bekanntwerden „neuer Tatsachen“ im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/…
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Erbschaftsteuer: Junges Verwaltungsvermögen im Fall des Aktivtauschs bzw. einer Vermögensumschichtung
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/…
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Erbschaftsteuer: Junges Verwaltungsvermögen im Fall des Aktivtauschs bzw. einer Vermögensumschichtung
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2018/…
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