Neue Beiträge
- BGH: Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- BFH: Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben
- BFH zur Aufzeichnungspflicht eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand
- Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
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Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50% der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt […]
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BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50% der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt […]
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1. Der Betriebsrat hat nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz kein Mitbestimmungsrecht, insbesondere kein Initiativrecht, zur Abberufung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. 2. Ist eine Rechtsfrage – wie hier – umstritten und die Frage noch nicht vom Bundesarbeitsgericht geklärt, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2019, AZ 7 TaBV 1728/19 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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1. Der Betriebsrat hat nach § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz kein Mitbestimmungsrecht, insbesondere kein Initiativrecht, zur Abberufung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. 2. Ist eine Rechtsfrage – wie hier – umstritten und die Frage noch nicht vom Bundesarbeitsgericht geklärt, ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig.
LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2019, AZ 7 TaBV 1728/19 Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…
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