Unsere Mitglieder
Neue Beiträge
- Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz, Präklusion
- Vorläufiger Rechtsschutz auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl
- Hinweisbedingte Versagung einer Beförderung als ungerechtfertigter Nachteil
- Wirksamkeit einer Befristungsabrede hinsichtlich der Gefahr der Kettenbefristung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon: 0431-97991613
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Nachrichten & Urteile
-
Umsatzsteuer / Verfahrensrecht – Zur Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuernachforderungen in Bauträgerfällen, gegen die das Finanzamt mit abgetretenen, aber bestrittenen Werklohnforderungen aufgerechnet hat
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2022, AZ 5 V 3242/21 Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Umsatzsteuer / Verfahrensrecht – Zur Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuernachforderungen in Bauträgerfällen, gegen die das Finanzamt mit abgetretenen, aber bestrittenen Werklohnforderungen aufgerechnet hat
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2022, AZ 5 V 3243/21 Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Verfahrensrecht – Zur Auslegung eines gegenüber einem Insolvenzverwalter ergangenen Feststellungsbescheids nach § 251 Abs. 3 AO, soweit dort Insolvenzforderungen aus einer Steuerstraftat i.S.v. § 302 Nr. 1 InsO aufgeführt werden
FG Münster, Beschluss vom 01.04.2022, AZ 13 K 1870/20 Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…
-
Urlaub – COVID-19 – Quarantäne – Nichtanrechnung auf den Urlaub – Schadensersatz – Kontakt mit infiziertem Kollegen
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022, AZ 10 Sa 62/21 Ausgabe: 04-2022 § 9 BUrlG findet keine analoge Anwendung, wenn ein nicht arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während seines Urlaubs aufgrund einer Quarantäneanordnung […]
-
-
-
-
-
-