Neue Beiträge
- Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- Neue Angriffs- und Verteidigungsmittelt in der Beschwerdeinstanz, Präklusion
- Vorläufiger Rechtsschutz auf Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl
- Hinweisbedingte Versagung einer Beförderung als ungerechtfertigter Nachteil
- Wirksamkeit einer Befristungsabrede hinsichtlich der Gefahr der Kettenbefristung
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
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Nachrichten & Urteile
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris
Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris
Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
a)Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs.1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots […]
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GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
a)Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs.1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots […]
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